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Spanischer Erbfolgekrieg

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Da mit dem Tode des kinderlosen Königs Karl II. von Spanien das Erlöschen des habsburgischen Stammes in diesem Land in Aussicht stand, so war die spanische Thronfolge ein Gegenstand allgemeiner Aufmerksamkeit für die europäische Diplomatie bereits seit der Mitte des 17. Jahrhunderts.

Von drei Seiten wurden Ansprüche auf die Nachfolge erhoben:

  • Ludwig XIV. von Frankreich, welcher bereits 1667 die spanischen Niederlande als Erbe seiner Gemahlin in seinen Besitz zu bringen versucht hatte, verlangte den Thron für seinen Enkel Philipp von Anjou, den zweiten Sohn des Dauphin, weil er (Ludwig XIV.) ein Sohn der spanischen Infantin Anna von Österreich, Tochter Philipps III. von Spanien, und seine Gemahlin die älteste Tochter des spanischen Königs Philipp IV. war,
  • Kaiser Leopold I., ebenfalls Enkel Philipps III. und Gemahl der jüngeren Tochter Philipps IV. Margareta-Theresia stützte seine Ansprüche für seinen zweiten Sohn, Karl, teils auf diese verwandtschaftlichen Beziehungen, welche denen Ludwigs XIV. vorangingen, weil dessen Gemahlin ihren Erbansprüchen bei ihrer Vermählung entsagt hatte, teils auf die Erbansprüche des Hauses Habsburg auf die spanische Monarchie.
  • Außerdem wurden auch für den Kurprinzen Joseph Ferdinand von Bayern, dessen Mutter Maria Antonia eine Tochter Leopolds I. und seiner spanischen Gemahlin war, Ansprüche auf den spanischen Thron erhoben, welche namentlich von den Seemächten, an deren Spitze Wilhelm III. von Oranien stand, begünstigt wurden, da diese die spanische Monarchie weder an Frankreich noch an Österreich fallen, höchstens die italienischen Nebenlande an sie verteilen wollten, wie auch ein Teilungsvertrag vom 11. Oktober 1698 festsetzte.
  • König Karl II. ernannte den bayerischen Prinzen testamentarisch zu seinem Nachfolger in allen damals spanischen Landen. Als letzterer am 6. Februar 1699 plötzlich starb, schlossen Wilhelm III. und Ludwig XIV. am 2. März 1700 einen neuen Teilungsvertrag, wonach der Erzherzog Karl die spanische Krone, Philipp von Anjou Neapel, Sizilien, Guipuzcoa und Mailand erhalten sollte. Da aber Leopold I. diesem Vertrag seine Zustimmung verweigerte, so hielt sich auch Ludwig XIV. nicht an ihn gebunden. Am Hof zu Madrid wirkte der kaiserliche Gesandte Graf Harrach für den Erzherzog Karl, der französische Gesandte Marquis v. Harcourt für Philipp von Änjou. Letzterer trug endlich den Sieg davon, denn Karl II. setzte durch Testament vom 2. Okt. 1700 Philipp von Anjou zum Erben der gesamten spanischen Monarchie ein.

    Nach Karls II. Tod (1. Nov. 1700) ergriff Philipp V. sofort Besitz von dem spanischen Thron und zog schon 18. Febr. 1701 in Madrid ein. Anfangs erhob nur Kaiser Leopold Protest hiergegen und traf Anstalt zum Beginn des Kriegs in Italien. Erst als Ludwig XIV. deutlich seine Absicht kundgab, die Erwerbung der spanischen Monarchie zur Erhöhung von Frankreichs Machtstellung zu verwerten und den Schiffen der Seemächte die Häfen Südamerikas und Westindiens zu verschließen, als französische Truppen die holländischen Besatzungstruppen aus den Festungen der spanischen Niederlande vertrieben und der französische König nach Jakobs II. Tode dessen Sohn als König Jakob III. von Großbritannien anerkannte, kam am 7. September 1701 zwischen dem Kaiser und den Seemächten eine Tripelallianz zustande, welcher dann auch das Deutsche Reich und Portugal beitraten. Zwar starb König Wilhelm III. 19. März 1702, indes blieben sowohl England unter Königin Anna, welche von Marlborough und seiner Gemahlin beeinflusst wurde, als die von dem Ratspensionär Heinfius geleiteten Niederlande seiner Politik getreu. Frankreich hatte nur die Kurfürsten von Bayern und Köln sowie den Herzog Viktor Amadeus II. von Savoyen zu Verbündeten.